Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Unterschriften(listen), Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass am Freitag in den Nachtstunden ein Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreicht werden konnte. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt. Das bedeutet eine Gehaltserhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %.
Es freut uns, dass es doch gelungen ist, einige Verbesserungen – besonders auch für die unteren Entlohnungsgruppen – zu erwirken. Ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Bemühungen unterstützt haben.
Heuer haben wir gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam auftreten. Wie in anderen Branchen gilt: je mehr Gewerkschaftsmitglieder wir sind, desto besser ist die Absicherung unserer Rechte, regelmäßige Gehaltserhöhungen und bessere Arbeitsbedingungen. Mehr dazu hier.
Details zum Kollektivvertrag 2018
Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für
- die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
- die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
- die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
- alle Zulagen und Zuschläge
- für TransitmitarbeiterInnen
Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.
Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.
Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.
Verbesserungen für Pflegeberufe
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.
Verbesserungen für Teilzeitkräfte
Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.
Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)
Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.
Arbeitgeber-Forderungen
Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:
Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.
Sonstiges
Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.