Informationen zur Registrierung von Gesundheitsberufen

Das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen regelt die Einrichtung und Führung eines Gesundheitsberuferegisters.

Dieses neue Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der folgenden Gesundheitsberufe:

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistentin und Pflegeassistent (ehemals Pflegehelferin und Pflegehelfer)
  • Darunter fallen auch: Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Altenarbeit, Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Behindertenarbeit, Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Familienarbeit, Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Altenarbeit, Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Behindertenarbeit
  • DiätologIn
  • ErgotherapeutIn
  • LogopädIn
  • OrthoptistIn
  • PhysiotherapeutIn
  • Biomedizinische AnalytikerIn
  • Radiologie TechnologIn

Ziel ist es, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich aufzuwerten und mehr Patientensicherheit zu gewährleisten.

Fristen der Registrierung:
Berufstätige: Wenn Sie am 1. Juli 2018 bereits in einem Gesundheitsberuf tätig sind, müssen Sie sich zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 registrieren lassen. In dieser Zeit können Sie Ihre Tätigkeit weiter ausüben.
BerufseinsteigerInnen: Wenn Sie ihren Gesundheitsberuf erst nach dem 1. Juli 2018 beginnen oder diesen nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen, müssen Sie sich bereits vor der (neuerlichen) Aufnahme der Erwerbstätigkeit registrieren lassen.

Wo erfolgt die Registrierung?
Leider wird die Vor-Ort-Registrierung der Arbeiterkammer nur in Betrieben mit über 20 Personen der betroffenen Berufsgruppen und mindestens 15 zu registrierenden Personen pro Termin im Betrieb durchgeführt.
Da bei Rettet das Kind Stmk. diese Mindestanzahl für einen Termin vor Ort nicht erreicht werden kann, ist die Registrierung im Betrieb nicht möglich.

Online-Registrierung
Die Registrierung kann online durchgeführt werden, hier eine elektronische Signatur (Handysignatur oder Bürgerkarte) erforderlich.
Wer sich für die Online-Registrierung entscheidet, muss den Antrag auf Registrierung online ausfüllen, alle für die Registrierung erforderlichen Unterlagen gut leserlich einscannen und in das System hochladen.

In den AK-Bezirksstellen
Die Registrierung ist auch persönlich in der AK-Zentrale in Graz und in einer der 13 AK-Bezirksstellen bei einem zuvor online oder telefonisch vereinbarten Termin möglich. Die Registrierung dauert 20 bis 30 Minuten.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsrecht, Sonstige Informationen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert