Liebe KollegInnen und Kollegen,
Hiermit möchten wir euch neue Informationen weiterleiten, die wir von der Gewerkschaft bekommen haben.
Parlamentarischer Beschluss zu den Risikogruppen
Es wurde, unter anderem aufgrund unseres Drucks, im Parlament ein Gesetzesänderungsentwurf zum Schutz von Risikogruppen eingebracht. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt am 28. April.
Es ist nun klar, dass keine Branchen ausgenommen werden. Im ursprünglich beschlossenen Antrag von Anfang April wären Menschen in systemrelevanten Bereichen ausgenommen gewesen. Gerade diese haben aber häufigen Kundenkontakt und benötigen den Schutz. Wir haben das von Anfang an kritisiert. Dem wird nun Rechnung getragen.
Achtung: Die Definition der Risikogruppen erfolgt per Verordnung, die wahrscheinlich rückwirkend mit dem Gesetz in Kraft tritt.
Die Sozialversicherung versucht, RisikopatientInnen auf Basis der Medikamente zu ermitteln. Risikopatienten bekommen ein Informationsschreiben der Sozialversicherung, mit dem sie sich in Folge an ihren Arzt wenden können. Auf Grundlage einer Checklist erarbeitet dieser ein gemeinsames Attest zur Vorlage an den Arbeitgeber. Dieses darf keine Diagnosen beinhalten.
Die Beurteilung der Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe und die Ausstellung eines Risiko-Attests ist unabhängig davon zulässig, ob die betroffene Person ein Informationsschreiben von der Sozialversicherung erhalten hat. Das ist wichtig für kranke Menschen, die über das Spital ambulant behandelt werden und deren Medikamente daher nicht über die Sozialversicherung abgerechnet werden.
Die betroffenen ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge haben Anspruch auf Freistellung, außer Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz (z.B. eigenes Zimmer) und am Arbeitsweg können eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausschließen oder es ist Home-Office möglich.
Eine Kündigung wegen der Inanspruchnahme der Dienstfreistellung kann bei Gericht angefochten werden. Der Arbeitgeber erhält bei Freistellungen das Entgelt und die Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Die Regelung gilt bis Ende Mai und kann per Verordnung im Bedarfsfall maximal bis Jahresende verlängert werden.
Da ÄrztInnen erst nach der Verordnung über die Risikogruppen Atteste ausstellen können und die Regelung für 4.5. angekündigt wurde, kann man ab diesem Zeitpunkt diesbezüglich den Arzt aufsuchen.
Weitere geplante Regelungen des Gesetzgebers
Wenn ein Antrag auf Berufsunfähigkeitspension oder Weitergewährung von Rehabilitationsgeld mangels Begutachtung derzeit nicht entschieden werden kann, so ist die zuletzt bezogene zeitlich befristete Leistung aus der Kranken- oder Pensionsversicherung weiter zu gewähren. Der Weiterbezug der bisherigen Leistung kann bis längstens 31. Mai 2020 erfolgen. Dies kann per Verordnung maximal bis Jahresende verlängert werden.
Personen in Altersteilzeit in systemrelevanten Bereichen, wie Spitälern oder im Pflegebereich, die während der Krise ihre volle Normalarbeitszeit verrichten weil sie benötigt werden, sollen nach Ende der Krise wieder in das jeweilige Altersteilzeitmodell zurückkehren können.
Für Volljährige wird die Familienbeihilfe nur gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Da sich nun Abschlüsse verzögern, wird eine Verlängerung um 6 Monate bzw. ein Semester ermöglicht.
Es soll noch festgelegt werden, dass während der COVID-19-Maßnahmen kein/e Arbeitsloser/Arbeitslose in die Notstandshilfe abrutscht. Angesichts der Rekordarbeitslosigkeit von über 500.000 Menschen und der Aussichtslosigkeit, jetzt eine Beschäftigung zu finden, ist das unerlässlich.
Außerdem brauchen Arbeitslose eine weitaus bessere Absicherung. Das Arbeitslosengeld beträgt nur 55% des Nettoeinkommens. Das ist viel geringer als bei Kurzarbeit, wo man 80 bis 90% Nettoersatzrate erhält. Vielen Menschen ist es nicht möglich, plötzlich mit der Hälfte des Einkommens ihre Fixausgaben zu bestreiten. Der ÖGB fordert daher eine Anhebung der Nettoersatzrate auf 70%.
Einheitliche Regelungen zur Kinderbetreuung
Nachdem unsere Wirtschaft schrittweise wieder hochgefahren wird, stellt sich für viele Beschäftigte die Frage der Kinderbetreuung akut. Das betrifft nicht nur die Schulen sondern auch die Kindergärten. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Younion fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung und konkrete Maßnahmen für die Elementarbildung.
MEHR zum Thema.
Gewerkschaften fordern Corona-Tausender
Wie du wahrscheinlich schon gehört hast, haben ÖGB und Gewerkschaften eine Petition für Österreichs Heldinnen und Helden der Krise gestartet. Darin fordern wir von der Bundesregierung einen Corona-Tausender für alle, die das Land am Laufen halten!
In Form von Applaus und unzähligen Danke-Kampagnen wird jetzt den Beschäftigten, die sich gerade tagtäglich in ihrer Arbeit einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen, die Solidarität ausgesprochen. Diese Dankbarkeit ist wichtig! Aber es braucht mehr als dieses Danke!
Unser gemeinsames gewerkschaftliches Ziel ist und bleibt es, die Arbeitsbedingungen und die Einkommen aller Beschäftigten dauerhaft zu verbessern – aber in dieser Ausnahmesituation braucht es auch gleich eine Anerkennung. Dieses Geld fließt zum größten Teil über den Konsum in den Wirtschaftskreislauf und wäre damit auch jetzt wichtig, um unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln. Deshalb haben wir auf der Plattform „mein #aufstehn“ eine Petition gestartet.