Informationen Urlaubsverbrauch – Informationsupdate Sonderbetreuungszeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass möchten wir Euch noch einmal Informationen zum Verbrauch von Urlaub geben:

Grundsätzlich gilt, dass Urlaub nur von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in gemeinsam vereinbart und verändert werden kann. Allerdings kann es sein, dass Mitarbeiter*innen gebeten werden, Alturlaub oder höhere Überstundenkontinente, die sich im Laufe der Zeit angesammelt haben, abzubauen (da der Betrieb hierfür Rücklagen bilden muss) . Diese Bitte verstehen und unterstützen wir grundsätzlich, weisen aber darauf hin, dass es sich immer um eine Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer *in und Arbeitgeber *in handelt. Umgekehrt ist auch die Veränderung eines schon vereinbarten Urlaubes ebenfalls nur in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.

Sollte es in diesem Bereich zu Missverständnissen kommen bzw. solltet Ihr hier ein spezielles Anliegen haben, bitten wir Euch, uns zu kontaktieren. Wenn wir von Euch den Auftrag bekommen, werden wir Euch gerne unterstützen!

Informationsupdate Sonderbetreuungszeit

Nun ist klargestellt worden, dass die drei Wochen nicht am Stück, sondern auch tageweise – oder sogar halbtageweise – verbraucht werden können. Damit können sich Eltern die Sonderbetreuungszeit aufteilen.

 

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