Information aus der Betriebsratssitzung (5.6.2019)

Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Aufgrund von verschiedenen Anfragen haben wir uns entschieden, euch von Zeit zu Zeit darüber zu informieren, an welchen übergeordneten Themen wir gerade arbeiten.

Derzeit beschäftigen uns die folgenden Inhalte:

  • Arbeitsrechtliche Beratung.
  • Überarbeitung der bestehenden Betriebsvereinbarungen.
  • Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung Datenschutz.
  • Planung des Betriebsausfluges nach Bratislava.
  • Kontrolle der Umsetzung des SWÖ-KV 2019.
  • regelmäßige Einrichtungsbesuche, schwerpunktmäßig in den Kindergärten, und Gespräche mit MitarbeiterInnen.
  • Erarbeitung einer schriftlichen Information über relevante arbeitsrechtliche Themen für die unterschiedlichen Einrichtungen von Rettet das Kind Stmk.
  • Regelmäßige Gespräche mit der Geschäftsführung.
  • Vernetzung mit Betriebsräten aus anderen Trägervereinen.
  • Vorbereitungsarbeiten für die Betriebsratswahl 2020.

Für etwaige Fragen stehen wir telefonisch oder per e-mail jederzeit zur Verfügung.

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KV-Abschluss – 3,2 % mehr Lohn und Gehalt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass unsere Verhandlungsteams heute in den Morgenstunden einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreichen konnten.

Hier sind die für uns wichtigsten Ergebnisse:

  • eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 3,2 %
  • Alle Beschäftigten erhalten nach Vollendung des zweiten Dienstjahres einen zusätzlichen Urlaubstag.
  • Dienstplanstabilität:  Ab 1. Oktober gibt es klare Regelungen für den Dienstplan auch im Kollektivvertrag. Für kurzfristiges, freiwilliges Einspringen an einem freien Tag, erhalten die KollegInnen 20 Euro für einen ganzen Tag/eine ganze Nacht. Für einen halben Tag gibt es 10 Euro.
  • Geteilte Dienste: Klarstellung im Kollektivvertrag, dass eine Betriebsvereinbarung notwendig ist. Die Teilung kann nur einmal erfolgen, nur in Ausnahmefällen am Wochenende kann sie zweimal erfolgen. Eine Teilung liegt vor, wenn die Unterbrechung mehr als 1,5 Stunden beträgt. In Zukunft muss die Mindestarbeitszeit an einem Tag 5 Stunden betragen, damit der Dienst geteilt werden kann. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2019.
  • Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.
  • Bezahlte Pausen im Nachtdienst unter bestimmten Voraussetzungen.

Arbeitgeber-Forderungen

Alle Forderungen, die die Arbeitgeber eingebracht haben, wurden abgewehrt:

  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die wöchentliche Ruhezeit auf 48 Stunden zu kürzen.
  • Die Möglichkeit der Jahresdurchrechnung für alle Bereiche.
  • Die Möglichkeit Zuschläge erst nach 6 Monaten bei Teilzeitbeschäftigten auszuzahlen.
  • Einführung von Zeitschulden.

Die Gehaltstabellen und das Abschlussprotokoll werden am Freitag, den 22.02.2019, zur Verfügung gestellt, wir werden sie euch dann zukommen lassen.

Mehr Infos hier.

Im Kinderbetreuungsbereich gab es im SWÖ auch Verbesserungen; diese betreffen unsere Mitarbeiterinnen leider nicht, da hier nicht der SWÖ-KV gilt, sondern der Mindestlohntarif; die Inhalte des Mindestlohntarifs für 2019 werden wir natürlich sofort an euch weiterleiten; voraussichtlich in ein bis zwei Wochen.

Danke an alle für die Beteiligung an den Betriebsvereinbarungen, für die inhaltlich interessanten Diskussionen und für die Bereitschaft, an Streiks teilzunehmen!!

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