Schwangerschaft und ArbeitnehmerInnenschutz

Schwer heben, Stress und gefährliche Arbeiten sind  für Schwangere verboten. Grundsätzlich verboten sind schwere, körperliche Arbeiten. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat darüber, welche Arbeiten gesundheitsgefährdend und somit verboten sind.

Die häufigsten gesundheitsgefährdenden Arbeiten

  • Heben und Tragen schwerer Lasten: Die schwangere Dienstnehmerin darf keine Arbeiten verrichten, bei der sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel heben muss.
  • Arbeiten, die überwiegend im Stehen verrichtet werden: Ab Beginn der 21. Schwangerschaftswoche darf die Dienstnehmerin stehende Arbeiten nur mehr 4 Stunden lang täglich leisten. Für die übrige Zeit muss der Dienstgeber eine Beschäftigung, die im Sitzen verrichtet werden kann, zuweisen.
  • Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck: Ab Beginn der 21. Schwangerschaftswoche besteht für Schwangere ein absolutes Beschäftigungsverbot für Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck.
  • Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Staub oder Dämpfen
  • Arbeiten, die unter Einwirkung von Hitze, Kälte oder Nässe ausgeführt werden
  • Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung besteht
  • Arbeiten auf Beförderungsmitteln
  • Arbeiten mit besonderer Unfallgefährdung

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Supervision für FlüchtlingshelferInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Hiermit leiten wir eine Aussendung der GkPP (Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen) weiter. Wenn Ihr ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen kennt, bitten wir Euch, diese Aussendung an sie weiterzuleiten. Falls jemand selbst als SupervisorIn ehrenamtlich mitarbeiten möchte (gerne auch außerhalb von Graz), könnt Ihr Euch bei der unten angeführen E-Mail Adresse melden.

Supervisionsangebot für freiwillige Flüchtlingshelfer/innen in Graz

Die Gesellschaft kritischer PsychologInnen Steiermark möchte die freiwilligen Helfer/innen, die häufig mit großer Not, traumatischen Geschichten oder Bildern konfrontiert sind, professionell unterstützen. Daher bieten wir kostenlos Supervisionsgruppen für Freiwillige an, die dabei helfen sollen, mit den Erfahrungen umzugehen und für die Arbeit wichtige Informationen zu bekommen (z.B.  Traumafolgestörungen und Selbstfürsorge). Der Austausch mit anderen Flüchtlingshelfer/innen soll stärken und das Gespräch über persönliche
Betroffenheit und Eindrücke ermöglichen.

Termine:  26.11.2015 und 10.12.2015 jeweils um 18 Uhr  (Dauer etwa 2 Stunden) in der Radetzkystraße 18/2/5, 8010 Graz.
Wir erbitten um Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor den Terminen.

Anmeldung unter steiermark@gkpp.at
Ansprechpersonen: Mag.a Bickel Bettina, Mag.a Roswitha Wernig

 

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