Schwer heben, Stress und gefährliche Arbeiten sind für Schwangere verboten. Grundsätzlich verboten sind schwere, körperliche Arbeiten. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat darüber, welche Arbeiten gesundheitsgefährdend und somit verboten sind.
Die häufigsten gesundheitsgefährdenden Arbeiten
- Heben und Tragen schwerer Lasten: Die schwangere Dienstnehmerin darf keine Arbeiten verrichten, bei der sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel heben muss.
- Arbeiten, die überwiegend im Stehen verrichtet werden: Ab Beginn der 21. Schwangerschaftswoche darf die Dienstnehmerin stehende Arbeiten nur mehr 4 Stunden lang täglich leisten. Für die übrige Zeit muss der Dienstgeber eine Beschäftigung, die im Sitzen verrichtet werden kann, zuweisen.
- Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck: Ab Beginn der 21. Schwangerschaftswoche besteht für Schwangere ein absolutes Beschäftigungsverbot für Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck.
- Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Staub oder Dämpfen
- Arbeiten, die unter Einwirkung von Hitze, Kälte oder Nässe ausgeführt werden
- Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung besteht
- Arbeiten auf Beförderungsmitteln
- Arbeiten mit besonderer Unfallgefährdung