Terminverschiebung Betriebsausflug

Leider müssen wir den geplanten Betriebsausflug am 9. Mai nach Wien wegen zu geringer Anmeldungen absagen.
Wir wollen aber dennoch diesen Ausflug (mit ähnlichem Programm) am 26. September 2015 nochmals veranstalten. Bitte diesen Termin jetzt schon vormerken, damit wir im Herbst gemeinsam mit vielen KollegInnen diesen tollen Betriebsausflug machen können.
Alle KollegInnen, welche die Anzahlung schon geleistet haben, werden wir natürlich den Betrag rücküberweisen.
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Wann verjährt mein Urlaub?

Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. vom Urlaub, der am 1.1.2012 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2013 und 2014, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

Quelle: Arbeiterkammer

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