Berufshaftplichtversicherung für PsychologInnen und PsychoterapeutInnen

Liebe KollegInnen,

Wir möchten Euch daran erinnern, dass ab Anfang 2016 eine Berufshaftplichtversicherung für klinische PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen und PsychotherapeutInnen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es gibt sowohl die Möglichkeit, sich über einen Berufsverband versichern zu lassen, als auch eine Versicherung unabhängig davon abzuschließen. Hier findet Ihr Informationen über die von uns gesammelten Versicherungsanbieter (BÖP/Uniqa, GkPP, IVM, Donau-Versicherung, AAP) noch einmal.

Darüber hinaus möchten wir euch einladen, in den Kommentaren zu diesem Beitrag sinnvolle/günstige Anbieter zu empfehlen!

Euer Betriebsratsteam “Miteinand”

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