Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Wir möchten euch auf die neuen Regelungen zum Homeoffice hinweisen, die vor kurzem in Kraft getreten sind. Speziell die Fragen zu Haftung und Versicherung sind eventuell interessant.
Ebenfalls wichtig könnten die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit sein. Ab 2021 können pro Arbeitstag, den Ihr im Home-Office verbringt, pauschal drei Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt für maximal 100 Tage im Jahr. Mit diesen pauschalen Werbungskosten sind die Kosten für das Arbeitszimmer, d.h. Strom, Heizung, anteilige Miete und digitaler Arbeitsmittel (Internet, Telefon, Computer) abgedeckt. Weitere Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit (z.B. Kauf von Büromöbel, steuerlich anerkanntes Bürozimmer) findet ihr auf der ebefalls auf der o.g. Seite.
Genauere Informationen dazu (inkl. Anleitung zum Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung) findet ihr auch auf der ÖGB-Seite.
Fragen beantworten wir natürlich – wie gewohnt – gerne, hier unsere Kontaktdaten.