Liebe KollegInnen,
Wir geben euch hiermit die von uns erhaltenen Informationen bzgl. einer Anfrage zur Bildungskarenz weiter. Allgemeine Informationen zur Bildungskarenz findet ihr hier.
Ansprüche auf einmalige Bezüge (insbesondere Ansprüche auf Sonderzahlungen) stehen für die Dauer der Bildungskarenz nicht zu. Es ist eine entsprechende Aliquotierung der einmaligen Bezüge vorzunehmen. Die Zeiten der Bildungskarenz werden für den Urlaub sowie für dienstzeitabhängige Ansprüche, wie z.B. Abfertigung, Anspruch auf längere Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung etc. nicht berücksichtigt.
Gehaltsvorrückungen/Biennalsprünge werden gehemmt!
Außer es wurde vereinbart, dass es mitangerechnet wird.