Belästigung – was tun?

Liebe KollegInnen,

hier veröffentlichen wir einen schon etwas älteren Artikel im Zuge unserer Themensammlung zu arbeitsrechtlichen Fragen. Gern könnt Ihr uns bei Fragen bzw. Anliegen dazu kontaktieren, wir werden unser möglichstes tun, um euch zu unterstützen. Alle Anfragen werden natürlich vertraulich behandelt.

Belästigung – was tun?

Sexuelle Belästigung: Sexuelle Belästigung ist ein Verhalten sexueller Natur, das von der betroffenen Person als unerwünscht, unangebracht oder anstößig empfunden wird, die Würde verletzt und ein feindseliges oder demütigendes Umfeld schafft.

Geschlechtsbezogene Belästigung: Geschlechtsbezogene Belästigungen sind auf das Geschlecht, die Geschlechterrolle oder den Familienstand bezogene, abwertende Äußerungen oder Handlungen, die für die betroffene Person unerwünscht sind,
die Würde verletzen und ein feindseliges oder demütigendes Umfeld schaffen.

Der Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsgesetzes ist wesentlich breiter als der Schutzbereich des Strafrechts. Für die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands ist das subjektive Empfinden des Erlebten als sexuelle/geschlechtsbezogene Belästigung ausschlaggebend. Das Verhalten muss jedoch auch objektiv geeignet sein, die Würde einer Person zu verletzen. Auch Menschen, die einer Person nahestehen, deren Würde verletzt wird, können sich diskriminiert fühlen.

Bei sexuellen oder geschlechtsbezogenen Belästigungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, haben ArbeitgeberInnen zudem die Verpflichtung, für wirksame Abhilfe zu sorgen und so ein diskriminierungsfreies Umfeld ohne weitere Belästigungen zu schaffen.

Was tun?

Zunächst wurde nahegelegt, die Gleichbehandlungsanwaltschaft Graz zu kontaktieren. Sie bietet in allen Diskriminierungsfällen vertrauliche und kostenlose Beratung und Unterstützung an. Jedes weitere Vorgehen wird mit den Betroffenen unter Berücksichtigung möglicher Folgen besprochen und abgestimmt. Sollte es im Zuge der Belästigung zu einer Selbstkündigung des/r ArbeitnehmerIn kommen, gibt es eine Vereinbarung mit dem AMS, dass – wenn der/die Betroffene schon mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Kontakt ist – die einmonatige Sperrfrist nicht zu Tragen kommt. Außerdem  hemmt die Einbringung eines Antrags bei der Gleichbehandlungskommission den Fristablauf für die gerichtliche Geltendmachung.

Was konkret wird für Betroffene getan?

  • Beratung, Unterstützung und Information
  • Begleitung bei Vergleichsgesprächen und Verhandlungen im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens
  • Wenn sich die Vermutung einer Diskriminierung erhärtet, kann ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission eingeleitet oder dabei unterstützt werden.

Neben diesen (rechtlichen) Möglichkeiten kann an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers appelliert werden. Hier kann (natürlich auf Wunsch der Betroffenen) der Betriebsrat unterstützen. Allgemein können wir auch als Betriebsrat vermitteln, bzw. einen Kontakt zur Gleichbehandlungsanwaltschaft anbahnen.

Kontakt:
Südtirolerplatz 16
8020 Graz
Telefon: +43 316 720 590
Fax: +43 316 720 590-4
E-Mail: graz.gaw@bka.gv.at

 

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Mobbing am Arbeitsplatz

Im Rahmen unserer Befragung wurde an uns der Wunsch herangetragen, Informationen zum Thema “Mobbing” weiterzugeben. Dies tun wir hiermit gern, indem wir eine Broschüre verlinken, die von der Arbeiterkammer zu diesem Thema herausgegeben wurde. Außerdem findet ihr hier in diesem Beitrag weiterführende Informationen (s.u.).

Wir bitten euch darum, sollte es in euren Einrichtungen dazu kommen, bzw. wenn ihr davon erfährt, uns zu kontaktieren. Wir werden unser möglichstes tun, um euch bzw. eure KollegInnen zu unterstützen. Alle Anfragen werden natürlich vertraulich behandelt.

In der o.g. Broschüre wird eine ausführliche Beschreibung von Mobbing, der Mobbingphasen, verschiedener Arten von Mobbing, aber auch von Möglichkeiten, als Betroffene(r), als KollegIn, als LeiterIn… darauf zu reagieren. Konkrete Tipps wie Mobbing-Tagebuch … werden gezeigt. Schließlich werden auch rechtliche Rahmenbedingungen ausführlich beschrieben.

Information der AK: Sie werden gemobbt?

Viele ArbeitnehmerInnen klagen über Konflikte, die das Arbeitsleben vergiften, die Freude am Job vermiesen, jede Motivation töten und bis ins Privatleben nachwirken. Unbewältigte Konflikte können im Extremfall sogar krank machen. Dabei gibt es ein paar ganz einfache Regeln für den richtigen Umgang mit Konflikten im Betrieb.

Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommen täglich vor – zwischen Arbeitskollegen genauso wie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Das ist “normal” und weder gut noch schlecht. Üblicherweise werden die Streitereien durch Kompromisse gelöst. Werden Konflikte jedoch nicht aufgegriffen, bleiben Missverständnisse zurück. Diese können im schlimmsten Fall zu Mobbing-Übergriffen im Betrieb führen.

Was bedeutet Mobbing?

Mobbing bedeutet “jemanden anpöbeln, angreifen, attackieren”. Ziel ist Ausgrenzung oder Vertreibung vom Arbeitsplatz. Mobbing macht physisch und/oder psychisch krank und zerstört das Selbstwertgefühl.

Mobbing ist gekennzeichnet durch

konfliktbelastete bzw. feindliche Kommunikation am Arbeitsplatz (Worte, Gesten, Gesprächsverweigerung)                                                                    

  • regelmäßige Angriffe auf eine Person über längere Zeit
  • dauernde deutliche Unterlegenheit der betroffenen Person.

Schadenersatz für Mobbing-Opfer

Seit 1. Juli letzten Jahres haben Mobbing-Opfer erstmals Anspruch auf Schadenersatz: wenn die Mobbing-Handlungen glaubhaft gemacht werden können und aus bestimmten Diskriminierungsgründen erfolgt sind, steht der betroffenen Person Anspruch auf den Ersatz des erlittenen Schadens zu. Dazu gehören Behandlungskosten, Kosten für psychologische Hilfe, sowie ein Anspruch auf Schadenersatz für die persönliche Beeinträchtigung. Ein seelisches Schmerzensgeld also. Wichtig dafür ist, Beweise für die Mobbinghandlung zu sammeln: wie Mails oder Bestätigungen von Kollegen, die beim Vorfall anwesend waren. Der Anspruch besteht gegenüber dem Belästiger und auch dem Arbeitgeber, wenn dieser keine Schritte unternimmt, um Abhilfe zu schaffen.

Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommen täglich vor – zwischen Arbeitskollegen genauso wie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Das ist “normal” und weder gut noch schlecht. Üblicherweise werden die Streitereien durch Kompromisse gelöst. Werden Konflikte jedoch nicht aufgegriffen, bleiben Missverständnisse zurück. Diese können im schlimmsten Fall zu Mobbing-Übergriffen im Betrieb führen.

Wenn der Konflikt eskaliert …

Es gibt eine Reihe von Anzeichen dafür, dass ein Konflikt nicht mehr ohne Hilfe von Außenstehenden gelöst werden kann. Wenn Sie bereits unter Schlafstörungen leiden, wenn ein Gefühl der Hilflosigkeit Sie nicht mehr loslässt, wenn Ihr Selbstwertgefühl und Ihr Selbstvertrauen schwinden, wenn Sie sich immer unsicherer und sprachloser fühlen, oder wenn Sie einfach selbst den Eindruck haben, dass Sie mit der Konfliktsituation alleine nicht mehr fertig werden, dann läuten bereits die Alarmglocken.

Ein sicheres Alarmzeichen ist es auch, wenn eine der Konfliktparteien im Zuge einer Auseinandersetzung öffentlich bloßgestellt oder blamiert wird. In diesem Fall besteht große Gefahr, dass der Konflikt bösartig wird und wirklich schlimme Folgen haben könnte.

Wo finde ich Hilfe bei Mobbing?

Sie brauchen eine professionelle Konfliktberatung, wenn Schlafstörungen, zunehmende Hilflosigkeit, Unsicherheit und Sprachlosigkeit auftreten und Ihr Selbstwertgefühl schwindet, weil Sie öffentlich bloßgestellt oder gemobbt werden. Ein erster Schritt könnte sein, sich an Ihren Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin oder an den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zu wenden. Oder Sie kontaktieren die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes.

Wie kann ich anderen im Konfliktfall helfen?

Menschen, die in einem Konfliktfall um Hilfe gebeten werden, fühlen sich meist aufgefordert, für einen der beiden Gegner Partei zu ergreifen. Wer wirklich helfen will, sollte genau das nicht tun. Menschliche Anteilnahme ja, einseitige Parteinahme nein. Klärend wirkt in jedem Fall geduldiges Zuhören und bewertungsfreies Nachfragen.

Versuchen Sie, die Gefühle und im Konflikt frustrierten Grundbedürfnisse der Hilfesuchenden zu beschreiben. Fragen Sie nach, ob Ihre Vermutungen zutreffen. Erst wenn man Sie ausdrücklich darum bittet, geben Sie einen Rat.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Kollege oder die Kollegin in Folge des Konflikts bereits psychisch erkrankt ist, dann raten Sie, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

TIPP

Anhand einer Mobbing-Checkliste können Sie klären, ob Sie ein alltäglicher Konflikt am Arbeitsplatz belastet oder ob Sie gemobbt werden. Halten Sie die Vorfälle detailliert in einem Mobbing-Tagebuch fest!

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