Informationen zum Betriebsratsfonds

Sandra Gotthardt hat als Nachfolgerin von Hermine Janker, die in Pension geht, die Aufgabe der Kassierin übernommen. Herzlichen Dank an Hermine  für die langjährige Zusammenarbeit! Danke auch an Sandra für  die Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit!

Kontrolliert wird ihre Aufgabe von den Rechnungsprüferinnen Bärbel Trotscha und Barbara Voith. Zusätzlich findet einmal im Jahr eine Revision des Betriebsratsfonds durch die Arbeiterkammer statt. Die letzte Revision erfolgte am 18.06.2017: dort wurden keine Mängel festgestellt.

In erster Linie hat der Fonds für die Deckung der Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrats zu sorgen (z.B.: Fahrtkosten der Betriebsratsmitglieder, Schulungskosten etc.). Gemeint sind also jene Kosten, die nicht vom Dienstgeber zu bestreiten sind. Darüber hinaus dient das Vermögen, das der Betriebsratsfonds bildet, zur Finanzierung und Erhaltung von “Wohlfahrtseinrichtungen”.

Bei RdK gibt es eine Betriebsratsumlage von 0,25% des Bruttogehaltes (möglich wären gesetzlich bis 0,50%). Eingeführt wurde diese, nachdem RdK-MitarbeiterInnen im Rahmen einer Abstimmung mehrheitlich dafür stimmten (organisiert von unseren Vorgängern unter dem Vorsitz von Frieder Wilhelm). Derzeit (Stand Juli 2017) beträgt die durchschnittliche BR-Umlage € 5,20 pro MitarbeiterIn (damaliger Stand: 286 MitarbeiterInnen).

Einsichtsrecht:   Die Einnahmen und Ausgaben werden regelmäßig bei den Betriebsversammlungen präsentiert. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat jederzeit das Recht, Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Aus Datenschutzgründen nehmen wir jedoch davon Abstand, Zahlen zu veröffentlichen.

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