SWÖ-Kollektivvertragsverhandlungen unterbrochen – Betriebsversammlungen geplant

Ein finanzielles Angebot, dass für uns ArbeitnehmerInnen einen Kaufkraftverlust bedeuten würde, und ein völliges Ignorieren unserer sonstigen Forderungen bei der letzten Kollektivvertrags (KV)-Verhandlung, war die Ausgangslage für eine österreichweite BetriebsrätInnenkonferenz am 18. Jänner 2018 in Wien. Dort beschlossen wir gemeinsam weitere Schritte, durch die wir unseren Forderungen mehr Nachdruck verleihen wollen.

Die letzte Runde der Kollektivvertragsverhandlungen am 11. Jänner 2018 war aus der Sicht von uns ArbeitnehmerInnen leider nicht zufriedenstellend, und wurde daher bis zur nächsten Runde am 25. Jänner unterbrochen. Unsere Vertretung hatte an unsere Arbeitgeber die folgenden Forderungen (näheres dazu in den letzten Blogeinträgen zum Thema oder hier) gerichtet:

  • Eine deutliche Erhöhung der Realeinkommen
  • Die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich und Personalausgleich
  • Höhere Bezahlung für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe

Die Arbeitgebervertreter haben uns zwar ein Angebot für eine Lohn- und Gehaltserhöhung gemacht, jedoch die beiden anderen Forderungen als unerfüllbar abgetan. Das Angebot der Arbeitgebervertreter lautet 2,1 Prozent auf die kollektivvertraglichen Mindestgehälter. Dies würde zu einem Kaufkraftverlust führen und ist für uns inakzeptabel. Die Beschäftigten erleben eine ständige Arbeitsverdichtung und leisten mit hoher Flexibilität und enormen Einsatz jeden Tag einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Blockadehaltung der Arbeitgeber in Sachen Arbeitszeitverkürzung ist für uns unverständlich, vor allem weil wir uns im letzten Jahr gemeinsam mit den Arbeitgebern intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Ebenso unverständlich ist die Verweigerung der Arbeitgeber die Kompetenzerweiterung in den Berufen des GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) finanziell abzugelten, obwohl in vielen Bundesländern diese für die Beschäftigten im öffentlichen Bereich bereits erfolgt ist. Hier darf der private Gesundheits- und Pflegebereich nicht benachteiligt werden.

Betriebsversammlungen geplant

Am 18. Jänner 2018 fand – als Reaktion auf die Blockadehaltung der Arbeitgeber – in Wien eine BetriebsrätInnenkonferenz aller Betriebsräte im Sozial- und Gesundheitsbereich statt. Hier sprachen wir über Möglichkeiten, die wir als ArbeitnehmerInnen haben, um die Forderungen durchzusetzen. Als ersten Schritt werden wir Betriebsversammlungen ansetzen, wobei wir, die ArbeitnehmerInnen von RdK, uns mit unseren KollegInnen aus den anderen betroffenen Trägervereinen koordinieren.

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