Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen

 1. Mindestlohntarif (Kinderbetreuungsbereich)

Wir freuen uns, dass unser Verhandlungsteam heuer für unsere ElementarpädagogInnen, die KindergruppenbetreuerInnen und die Tagesmütter/-väter eine Erhöhung der Gehälter und Zulagen um 3 % erreichen konnten. Für pädagogische MA mit 3-jähriger Schulausbildung konnte erreicht werden, dass sie 90 % vom PädagogInnen-Gehalt erhalten. Für die Kindergruppen gibt es eine Klarstellung, dass auch bei zwei oder mehreren BetreuerInnen pro Gruppe unser Mindestlohntarif (MLT) zur Anwendung kommt (und nicht der der HelferInnen/AssitentInnen). Die Karenzregelung wurde an die gesetzliche Bestimmung angepasst. Der MLT für HelferInnen /AssistentInnen wurde ebenfalls um 3 % erhöht!

Den neuen Mindestlohntarif findet Ihr hier.

2. SWÖ – Kollektivvetrag

Derzeit wird der neue Kollektivvertrag für den Sozialbereich verhandelt.

Im Zentrum der Verhandlungen steht die Forderung nach einer 35-Stunden-Woche bei gleichbleibenden Lohn und Gehalt sowie vollem Personalausgleich. Für Teilzeitbeschäftigte entspricht eine solche Arbeitszeitverkürzung einer Gehaltserhöhung von + 8,6 Prozent. Die ArbeitgeberInnen der Sozialwirtschaft Österreich tun sich mit einer Verkürzung der Arbeitszeit auf 35 Stunden nach wie vor sehr schwer. Am 15.1. wurde in intensiven, konstruktiven Gesprächen versucht, die Forderung der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen besprechbar zu machen.

Die nächste Verhandlungsrunde findet wie geplant am 29. Jänner statt.

Da die Forderung einer 35-Stunden Woche einigen KollegInnen auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheint, möchten wir auf einen ausführlichen Artikel zu dem Thema hinweisen. Hier sind die diesbezüglichen Informationen der Gewerkschaft. Für diejenigen, die sich’s nicht durchlesen möchten/können, hier einige Argumente daraus:

  • Für viele MitarbeiterInnen im Sozialbereich (ca. 70%), die nicht Vollzeit angestellt sind (mit allen finanziellen und versicherungs-/pensionsbezogenen Nachteilen), rückt eine Vollzeitanstellung näher, bzw. bedeutet die Arbeitszeitverkürzung eine klare Gehaltserhöhung, dadurch auch …
  • Reduktion der Kinderarmut und langfristig auch der Frauenarmut in der Pension (siehe Artikel der gpa-djp.)
  • Erhöhung der Attraktivität für Pflege- und Gesundheitsberufe (viele Stellen sind dzt. unbesetzt).
  • Die hohe Auslastung / hohen Anforderungen im Sozialbereich gehen mit einer der höchsten Burnout-Raten einher.
  • Ziel soll nicht eine Arbeitsverdichtung sein. Die AZ-Verkürzung macht nur Sinn, wenn in 35 Stunden weniger Arbeit zu leisten ist als in 38, insbesondere durch die Anstellung neuer MitarbeiterInnen.

Mehr Informationen und die Möglichkeit auch darüber zu diskutieren gibt es heute und morgen in den Betriebsversammlungen, zu denen wir euch nochmals herzlich einladen möchten:

  • Mittwoch, den 22.1.2020 um 18.30 Uhr
    ORT: Brauhaus Puntigam, Graz
  • Donnerstag, den 23.1.2020 um 17.00 Uhr
    ORT: Hiaslwirt, Kapfenberg
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