Infos aus der Betriebsversammlung und Informationsupdate

Betriebsversammlung am 2.9.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der gestrigen Betriebsversammlung wurden zwei wichtige Punkte behandelt. Einerseits gab es einen Bericht des Betriebsrates über das vergangene Jahr; unter anderem den Kassenbericht unseres Kassiers Christopher Lindenhofer. Der Kassenbericht ist wie schon in den letzten Jahren auf Anfrage erhältlich. Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei Christopher bedanken!

Aus dem Bericht des Betriebsratsvorsitzenden sind folgende Punkte interessant:

  •  der Bericht über die SWÖ-Verhandlungen und den Kollektivvertragsabschluss
  •  eine Rückblende auf die Zeit des Lockdowns
  •  Information und Diskussion zur Corona Prämie
  •  und ebenso Informationen und eine Diskussion zur Aussetzung der Zuschüsse für Betriebsausflüge, Weihnachtsfeier und Jubiläumsessen in Corona-Zeiten

Auf Anfrage werden wir euch gerne ausführlicher dazu informieren bzw auch mit euch diese Dinge besprechen.

Als zweiter wichtiger Punkt wurde der Wahlvorstand für die bevorstehende Betriebsratswahl  und die Rechnungsprüferinnen für die nächste Betriebsratsperiode gewählt. Der Wahlvorstand wird in den nächsten Tagen das Prozedere für die Betriebsratswahl besprechen und Informationen darüber aussenden.  Wir bedanken uns herzlich beim Geschäftsführer, Mag. Leo Payr für die Unterstützung bei der Durchführung der Betriebsratswahl und bei Bianca Mögling und Alexander Schneider, dass sie für den Wahlvorstand zur Verfügung stehen!

Informationen der GPA

Risikogruppen

Mit Verordnung BGBl II 375/2020 wurde der Freistellungsanspruch für RisikopatientInnen erneut verlängert, und zwar bis zum Ablauf des 31.12.2020.

Zur Erinnerung:

In der Verordnung BGBl II 203/2020 ist geregelt, welche Erkrankungen in die Risikogruppe fallen (nur schwere Grunderkrankungen wie z.B. Krebserkrankungen, schwere, chronische Lungen-, Herz- und Nierenerkrankungen, Immunerkrankungen, usw.).

Der Freistellungsanspruch besteht für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge mit entsprechend schwerer Vorerkrankung, egal ob sie in Bereichen der systemkritischen Infrastruktur arbeiten oder nicht. Dasselbe gilt bei geringfügiger Beschäftigung.

Es sind die behandelnden ÄrztInnen, die das COVID-19-Risiko-Attest ausstellen.

Dieses Attest ist für Arbeitgeber verbindlich; es ist nicht überprüfbar (z.B. durch BetriebsärztInnen). Ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts besteht nur, wenn die Arbeit nicht auch zu Hause erbracht werden kann (Home-Office) oder der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen im Betrieb nicht so gestalten kann, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist (dabei hat er auch den Weg zur Arbeit zu bedenken, also z.B. einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, damit keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden müssen).

Während der Freistellung muss kein Urlaub verbraucht werden. Der Arbeitgeber erhält das geleistete Entgelt samt Beiträgen ersetzt.

Genaueres dazu hier.

Sonderbetreuungszeit

Die entsprechenden Regelungen laufen mit Ende September 2020 aus.

Allerdings hat die Regierung angekündigt, die Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021 zu verlängern. Es bleibt abzuwarten, wie die neue gesetzliche Regelung im AVRAG aussehen wird.

Die GPA-djp fordert selbstverständlich einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, damit betroffene ArbeitnehmerInnen nicht vom Entgegenkommen des Arbeitgebers abhängig sind. Derzeit gibt es keinen Rechtsanspruch.

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