Berechnung des Urlaubsanspruches

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Da einige Fragen zum Thema Anrechnung von Zeiten für die 6. Urlaubswoche aufgetaucht sind, möchten wir im folgenden eine Übersicht geben. Wenn ihr der Meinung seid, dass euer Anspruch nicht berücksichtigt wurde, wendet euch bitte an eure DienststellenleiterIn. Bei Unklarheiten gerne bitte auch an uns.

Urlaubsanspruch

Nach der jeweiligen Beschäftigungsdauer stehen den Mitarbeitern folgende Urlaubstage zu (aus unserer Betriebsvereinbarung Urlaub (siehe Public Ordner):

Der erhöhte Anspruch entsteht jeweils mit Beginn des nächsten Urlaubsjahres. (§16 SWÖ-KV).

Anrechnung von Karenzzeiten:

Für die Bemessung der Kündigungsfrist, der Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und für das Urlaubsausmaß wurden bisher nur 10 Monate der ersten Elternkarenz im Arbeitsverhältnis per Gesetz angerechnet. Für andere dienstzeitabhängigen Ansprüchen, wie z.B. Gehaltsvorrückungen, wurden Zeiten der Karenz nur dann berücksichtigt, wenn dies der Kollektivvertrag vorgesehen hat. Das ändert sich nun für Geburten ab 1. August 2019: Ab diesem Zeitpunkt werden Zeiten der Elternkarenz, die in Anspruch genommen wurden, für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten, bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes angerechnet. Diese Regelung gilt für jedes Kind. (siehe ÖGB-Seite).

Beispiele für verschiedene Anrechnungen von Karenzzeiten findet Ihr hier.

Besserstellungen für MitarbeiterInnen, für die der SWÖ-KV gilt, sind im §17 (5) SWÖ-KV (Seite 11) geregelt:

  • Beginn der Karenzzeit: 1.2.2012-31.1.2014: Anrechnung von 12 Monaten
  • Beginn der Karenzzeit ab dem 1.2.2014: Anrechnung von 22 Monaten

Vorgriff auf die 6.Urlaubswoche im 14. und 15. Dienstjahr:

Auf der Seite der AK wird (neben anderen nützlichen Informationen zum Thema Urlaub) noch beschrieben, welche Zeiten angerechnet werden können:

Ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr gibt es eine 6. Urlaubswoche. Sie müssen aber nicht alle Arbeitsjahre bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber verbracht haben. Zusätzlich zu der Zeit aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis sind gemäß Gesetz zum Beispiel anzurechnen:Zusätzlich zu der Zeit aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis sind gemäß Gesetz zum Beispiel anzurechnen:

  • Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen soweit diese in EWR-Staaten be­stand­en und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben – insgesamt wer­den max. 5 Jahre angerechnet
  • Zeiten an einer mittleren/höheren Schule: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
  •  Hochschulstudienzeiten: angerechnet wird die gewöhnliche Dauer, wenn das Hochschulstudium er­folg­reich abgeschlossen wurde (auch Fach­hoch­schul­zeit­en zählen dazu) – höchstens jedoch 5 Jahre

Gibt es Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten, werden zu­sammen maximal 7 Jahre angerechnet. Liegen darüber hinaus Zeiten eines ab­ge­schlossen­en Studiums vor, werden insgesamt maximal 12 Jahre an­ge­rech­net.

Dies bedeutet für RdK-MitarbeiterInnen, dass insgesamt 25 Dienstjahre für die 6. Urlaubswoche nötig sind. Bei den oben angeführten Voraussetzungen (Arbeitszeit, Schulzeit und Hochschulzeiten) können maximal 12 Jahre angerechnet werden. Diese werden von den erforderlichen 25 Dienstjahren abgezogen, sodass noch 13 Dienstjahre beim selben Dienstgeben für die Erlangung der 6. Urlaubswoche nötig sind.

Für den Fall, dass ihr Anspruch auf die Anrechnung eurer 6. Urlaubswoche habt, würden wir euch sicherheitshalber empfehlen, die  Frage an die Lohnverrechnung stellen,  ob alle Dokumente vorhanden sind.

Was passiert, wenn ich mein Dienstverhältnis unterbrochen habe? 

Bei Selbstkündigung werden leider die Dienstzeiten nicht zusammengerechnet.

§3 Urlaubsgesetz (1) Für die Bemessung des Urlaubsausmaßes sind Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber, die keine längeren Unterbrechungen als jeweils drei Monate aufweisen, zusammenzurechnen. Diese Zusammenrechnung unterbleibt jedoch, wenn die Unterbrechung durch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitnehmers, durch einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund oder eine vom Arbeitnehmer verschuldete Entlassung eingetreten ist.

Seit wann gibt es das Urlaubsgesetz, in dem die Anrechung geregelt wird?

Seit 2002.

Mir wurden die Tage nicht angerechnet, kann ich sie nachfordern?

Ja. (lt. tel. Auskunft der AK).

Wie wird mit Kommastellen in der Urlaubsberechnung umgegangen?

Kommastellen in der Urlaubsberechnung müssen nicht aufgerundet werden, solange sie nicht konsumiert werden. Sobald der Urlaub konsumiert wird, muss er jedoch auf ganze Tage aufgerundet werden.

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