Mobbing am Arbeitsplatz

Im Rahmen unserer Befragung wurde an uns der Wunsch herangetragen, Informationen zum Thema “Mobbing” weiterzugeben. Dies tun wir hiermit gern, indem wir eine Broschüre verlinken, die von der Arbeiterkammer zu diesem Thema herausgegeben wurde. Außerdem findet ihr hier in diesem Beitrag weiterführende Informationen (s.u.).

Wir bitten euch darum, sollte es in euren Einrichtungen dazu kommen, bzw. wenn ihr davon erfährt, uns zu kontaktieren. Wir werden unser möglichstes tun, um euch bzw. eure KollegInnen zu unterstützen. Alle Anfragen werden natürlich vertraulich behandelt.

In der o.g. Broschüre wird eine ausführliche Beschreibung von Mobbing, der Mobbingphasen, verschiedener Arten von Mobbing, aber auch von Möglichkeiten, als Betroffene(r), als KollegIn, als LeiterIn… darauf zu reagieren. Konkrete Tipps wie Mobbing-Tagebuch … werden gezeigt. Schließlich werden auch rechtliche Rahmenbedingungen ausführlich beschrieben.

Information der AK: Sie werden gemobbt?

Viele ArbeitnehmerInnen klagen über Konflikte, die das Arbeitsleben vergiften, die Freude am Job vermiesen, jede Motivation töten und bis ins Privatleben nachwirken. Unbewältigte Konflikte können im Extremfall sogar krank machen. Dabei gibt es ein paar ganz einfache Regeln für den richtigen Umgang mit Konflikten im Betrieb.

Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommen täglich vor – zwischen Arbeitskollegen genauso wie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Das ist “normal” und weder gut noch schlecht. Üblicherweise werden die Streitereien durch Kompromisse gelöst. Werden Konflikte jedoch nicht aufgegriffen, bleiben Missverständnisse zurück. Diese können im schlimmsten Fall zu Mobbing-Übergriffen im Betrieb führen.

Was bedeutet Mobbing?

Mobbing bedeutet “jemanden anpöbeln, angreifen, attackieren”. Ziel ist Ausgrenzung oder Vertreibung vom Arbeitsplatz. Mobbing macht physisch und/oder psychisch krank und zerstört das Selbstwertgefühl.

Mobbing ist gekennzeichnet durch

konfliktbelastete bzw. feindliche Kommunikation am Arbeitsplatz (Worte, Gesten, Gesprächsverweigerung)                                                                    

  • regelmäßige Angriffe auf eine Person über längere Zeit
  • dauernde deutliche Unterlegenheit der betroffenen Person.

Schadenersatz für Mobbing-Opfer

Seit 1. Juli letzten Jahres haben Mobbing-Opfer erstmals Anspruch auf Schadenersatz: wenn die Mobbing-Handlungen glaubhaft gemacht werden können und aus bestimmten Diskriminierungsgründen erfolgt sind, steht der betroffenen Person Anspruch auf den Ersatz des erlittenen Schadens zu. Dazu gehören Behandlungskosten, Kosten für psychologische Hilfe, sowie ein Anspruch auf Schadenersatz für die persönliche Beeinträchtigung. Ein seelisches Schmerzensgeld also. Wichtig dafür ist, Beweise für die Mobbinghandlung zu sammeln: wie Mails oder Bestätigungen von Kollegen, die beim Vorfall anwesend waren. Der Anspruch besteht gegenüber dem Belästiger und auch dem Arbeitgeber, wenn dieser keine Schritte unternimmt, um Abhilfe zu schaffen.

Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommen täglich vor – zwischen Arbeitskollegen genauso wie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Das ist “normal” und weder gut noch schlecht. Üblicherweise werden die Streitereien durch Kompromisse gelöst. Werden Konflikte jedoch nicht aufgegriffen, bleiben Missverständnisse zurück. Diese können im schlimmsten Fall zu Mobbing-Übergriffen im Betrieb führen.

Wenn der Konflikt eskaliert …

Es gibt eine Reihe von Anzeichen dafür, dass ein Konflikt nicht mehr ohne Hilfe von Außenstehenden gelöst werden kann. Wenn Sie bereits unter Schlafstörungen leiden, wenn ein Gefühl der Hilflosigkeit Sie nicht mehr loslässt, wenn Ihr Selbstwertgefühl und Ihr Selbstvertrauen schwinden, wenn Sie sich immer unsicherer und sprachloser fühlen, oder wenn Sie einfach selbst den Eindruck haben, dass Sie mit der Konfliktsituation alleine nicht mehr fertig werden, dann läuten bereits die Alarmglocken.

Ein sicheres Alarmzeichen ist es auch, wenn eine der Konfliktparteien im Zuge einer Auseinandersetzung öffentlich bloßgestellt oder blamiert wird. In diesem Fall besteht große Gefahr, dass der Konflikt bösartig wird und wirklich schlimme Folgen haben könnte.

Wo finde ich Hilfe bei Mobbing?

Sie brauchen eine professionelle Konfliktberatung, wenn Schlafstörungen, zunehmende Hilflosigkeit, Unsicherheit und Sprachlosigkeit auftreten und Ihr Selbstwertgefühl schwindet, weil Sie öffentlich bloßgestellt oder gemobbt werden. Ein erster Schritt könnte sein, sich an Ihren Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin oder an den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zu wenden. Oder Sie kontaktieren die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes.

Wie kann ich anderen im Konfliktfall helfen?

Menschen, die in einem Konfliktfall um Hilfe gebeten werden, fühlen sich meist aufgefordert, für einen der beiden Gegner Partei zu ergreifen. Wer wirklich helfen will, sollte genau das nicht tun. Menschliche Anteilnahme ja, einseitige Parteinahme nein. Klärend wirkt in jedem Fall geduldiges Zuhören und bewertungsfreies Nachfragen.

Versuchen Sie, die Gefühle und im Konflikt frustrierten Grundbedürfnisse der Hilfesuchenden zu beschreiben. Fragen Sie nach, ob Ihre Vermutungen zutreffen. Erst wenn man Sie ausdrücklich darum bittet, geben Sie einen Rat.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Kollege oder die Kollegin in Folge des Konflikts bereits psychisch erkrankt ist, dann raten Sie, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

TIPP

Anhand einer Mobbing-Checkliste können Sie klären, ob Sie ein alltäglicher Konflikt am Arbeitsplatz belastet oder ob Sie gemobbt werden. Halten Sie die Vorfälle detailliert in einem Mobbing-Tagebuch fest!

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Berechnung des Urlaubsanspruches

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Da einige Fragen zum Thema Anrechnung von Zeiten für die 6. Urlaubswoche aufgetaucht sind, möchten wir im folgenden eine Übersicht geben. Wenn ihr der Meinung seid, dass euer Anspruch nicht berücksichtigt wurde, wendet euch bitte an eure DienststellenleiterIn. Bei Unklarheiten gerne bitte auch an uns.

Urlaubsanspruch

Nach der jeweiligen Beschäftigungsdauer stehen den Mitarbeitern folgende Urlaubstage zu (aus unserer Betriebsvereinbarung Urlaub (siehe Public Ordner):

Der erhöhte Anspruch entsteht jeweils mit Beginn des nächsten Urlaubsjahres. (§16 SWÖ-KV).

Anrechnung von Karenzzeiten:

Für die Bemessung der Kündigungsfrist, der Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und für das Urlaubsausmaß wurden bisher nur 10 Monate der ersten Elternkarenz im Arbeitsverhältnis per Gesetz angerechnet. Für andere dienstzeitabhängigen Ansprüchen, wie z.B. Gehaltsvorrückungen, wurden Zeiten der Karenz nur dann berücksichtigt, wenn dies der Kollektivvertrag vorgesehen hat. Das ändert sich nun für Geburten ab 1. August 2019: Ab diesem Zeitpunkt werden Zeiten der Elternkarenz, die in Anspruch genommen wurden, für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten, bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes angerechnet. Diese Regelung gilt für jedes Kind. (siehe ÖGB-Seite).

Beispiele für verschiedene Anrechnungen von Karenzzeiten findet Ihr hier.

Besserstellungen für MitarbeiterInnen, für die der SWÖ-KV gilt, sind im §17 (5) SWÖ-KV (Seite 11) geregelt:

  • Beginn der Karenzzeit: 1.2.2012-31.1.2014: Anrechnung von 12 Monaten
  • Beginn der Karenzzeit ab dem 1.2.2014: Anrechnung von 22 Monaten

Vorgriff auf die 6.Urlaubswoche im 14. und 15. Dienstjahr:

Auf der Seite der AK wird (neben anderen nützlichen Informationen zum Thema Urlaub) noch beschrieben, welche Zeiten angerechnet werden können:

Ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr gibt es eine 6. Urlaubswoche. Sie müssen aber nicht alle Arbeitsjahre bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber verbracht haben. Zusätzlich zu der Zeit aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis sind gemäß Gesetz zum Beispiel anzurechnen:Zusätzlich zu der Zeit aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis sind gemäß Gesetz zum Beispiel anzurechnen:

  • Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen soweit diese in EWR-Staaten be­stand­en und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben – insgesamt wer­den max. 5 Jahre angerechnet
  • Zeiten an einer mittleren/höheren Schule: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
  •  Hochschulstudienzeiten: angerechnet wird die gewöhnliche Dauer, wenn das Hochschulstudium er­folg­reich abgeschlossen wurde (auch Fach­hoch­schul­zeit­en zählen dazu) – höchstens jedoch 5 Jahre

Gibt es Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten, werden zu­sammen maximal 7 Jahre angerechnet. Liegen darüber hinaus Zeiten eines ab­ge­schlossen­en Studiums vor, werden insgesamt maximal 12 Jahre an­ge­rech­net.

Dies bedeutet für RdK-MitarbeiterInnen, dass insgesamt 25 Dienstjahre für die 6. Urlaubswoche nötig sind. Bei den oben angeführten Voraussetzungen (Arbeitszeit, Schulzeit und Hochschulzeiten) können maximal 12 Jahre angerechnet werden. Diese werden von den erforderlichen 25 Dienstjahren abgezogen, sodass noch 13 Dienstjahre beim selben Dienstgeben für die Erlangung der 6. Urlaubswoche nötig sind.

Für den Fall, dass ihr Anspruch auf die Anrechnung eurer 6. Urlaubswoche habt, würden wir euch sicherheitshalber empfehlen, die  Frage an die Lohnverrechnung stellen,  ob alle Dokumente vorhanden sind.

Was passiert, wenn ich mein Dienstverhältnis unterbrochen habe? 

Bei Selbstkündigung werden leider die Dienstzeiten nicht zusammengerechnet.

§3 Urlaubsgesetz (1) Für die Bemessung des Urlaubsausmaßes sind Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber, die keine längeren Unterbrechungen als jeweils drei Monate aufweisen, zusammenzurechnen. Diese Zusammenrechnung unterbleibt jedoch, wenn die Unterbrechung durch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitnehmers, durch einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund oder eine vom Arbeitnehmer verschuldete Entlassung eingetreten ist.

Seit wann gibt es das Urlaubsgesetz, in dem die Anrechung geregelt wird?

Seit 2002.

Mir wurden die Tage nicht angerechnet, kann ich sie nachfordern?

Ja. (lt. tel. Auskunft der AK).

Wie wird mit Kommastellen in der Urlaubsberechnung umgegangen?

Kommastellen in der Urlaubsberechnung müssen nicht aufgerundet werden, solange sie nicht konsumiert werden. Sobald der Urlaub konsumiert wird, muss er jedoch auf ganze Tage aufgerundet werden.

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